Unter zahnärztlicher Chirurgie versteht man Operationen, die die Zähne, den Kiefer oder die Weichgewebe der Mundhöhle betreffen. Die chirurgischen Eingriffe im Mundraum nehmen Zahnärzte oder in zahnärztlicher Chirurgie weitergebildete Zahnärzte (sog. Oralchirurgen) vor.
Die Extraktion ( lat. ex-trahere„herausziehen“) ist in der Zahnmedizin die chirurgische Entfernung eines Zahnes. Ist ein größerer Schnitt und die Bildung eines Schleimhaut-Periost-Lappens erforderlich, ist eine operative Zahnentfernung (Osteotomie ) auch („Aufklappung“) notwendig. Als Anästhesie dient normalerweise eine Infiltrations- oder Leitungsanästhesie.
Indikationen für eine Extraktion sind:
Unter Osteotomie versteht man die Entfernung von Knochen, wie sie z.B. zum operativen Entfernen von Zähnen notwendig wird.
Auch die Präparation eines Knochenblocks wird als Osteotomie bezeichnet. Insbesondere teilretinierte oder retinierte Weisheitszähne werden häufig im Rahmen einer Osteotomie entfernt, da sie nicht ausreichend Platz im Kieferknochen haben. Aber auch bei Zähnen die frakturiert oder eine große Frakturgefahr besteht wird oft die Osteotomie angewandt.
Indikationen für eine Osteotomie (operative Entfernung)
In einigen Fällen kommt es durch eine bakterielle Besiedelung zu einer Entzündung im Wurzelspitzenbereich. Man spricht hierbei von einer apikalen Ostitis (Wurzelspitzenentzündung) oder apikalen Parodontitis. Meistens sind die betroffenen Zähne mit einer Wurzelfüllung versorgt.
Bei tiefreichenden kariösen Läsionen können Entzündungen im Wurzelspitzenbereich ebenfalls entstehen. In speziellen Fällen ist es notwendig, durch einen operativen Eingriff das entzündete Gewebe mit der betroffenen Wurzelspitze zu entfernen. Man spricht hierbei von einer Wurzelspitzenresektion.